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1. Anzeigenauftrag im Sinne der
nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift
zum Zwecke der Verbreitung.
2. Der Verlag behält sich
jederzeit nach freiem Ermessen vor, eine Anzeige anzunehmen oder
abzulehnen, auch wenn die Disposition im Rahmen eines bestehenden
Anzeigenabschlusses erteilt wird. Diese Maßnahme kann gegebenenfalls
auch angewendet werden auf früher bereits veröffentlichte Anzeigen.
Auch bei Anzeigenaufträgen, die durch Vertreter angenommen werden,
steht dem Verlag das Recht der Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem
Auftraggeber mitgeteilt.
3. Anzeigenaufträge (ab 1/16 Seite
Mindestgröße) gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Verlag
oder von der beauftragten Anzeigenverwaltung schriftlich bestätigt
sind.
4. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die
neuen Bedingungen und die neuen Preise auch bei laufenden
Abschlüssen sofort in Kraft, sofern schriftlich nicht eine andere
Vereinbarung getroffen wurde. Von den festgelegten Preisen
abweichende Nachlässe können nach Absprache gewährt werden. Des
Weiteren gelten bis auf weiteres alle in diesen Mediadaten genannten
Preise und Angaben.
5. Für die Aufnahme von Anzeigen an
bestimmten Plätzen wird nur dann Gewähr übernommen, wenn die
Platzierung schriftlich vom Verlag bestätigt und der
Platzierungszuschlag vom Auftraggeber bezahlt worden ist. Enthalten
Anzeigenaufträge Platzierungswünsche, so gilt der Anzeigenauftrag an
sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn dem
Platzierungswunsch nicht entsprochen werden kann. Für angenommene
Platzierungsvorschriften werden die tariflichen Sätze lt. Preisliste
berechnet. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. Für
Auskünfte über andere Anzeigenauftraggeber und deren Anzeigen gelten
für uns die Grundsätze des Datenschutzes.
6. Für rechtzeitige
Lieferung der Druckunterlagen hat der Werbungtreibende Sorge zu
tragen. Wenn Sie uns mit der technischen und gestalterischen
Herstellung Ihrer Anzeige beauftragen, so werden die anfallenden
zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Das Copyright für die von
uns produzierten Anzeigen behalten wir uns vor. Die Unterlagen
werden längstens sechs Monate nach Auftragserfüllung
aufbewahrt.
7. Bei uns zusätzlich entstehende Kosten für die
Weiterverarbeitung von Druckunterlagen in einen druckfähigen Zustand
(bei Notwendigkeit einer digitalen Aufbereitung und bei Filmen)
werden von uns nach Aufwand an den Auftraggeber
weiterberechnet.
8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht
fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als
erteilt.
9. Für Fehler aus fernmündlichen Übermittlungen
jeder Art übernimmt der Verlag keinerlei Haftung. Vom Auftraggeber
oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder
übertragene Dateien ( z.B. per ISDN ) unterliegen keiner
Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dieser übernimmt keine
Haftung für Fehler im Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte
Daten zurückzuführen sind. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt
allein dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Auftragnehmer
berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Der Auftraggeber versichert,
dass weder technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht
und stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen
Haftungsrisiken frei.
10. Der Verlag gewährleistet die
drucktechnisch bestmögliche Wiedergabe der Anzeigen. Können an den
Druckunterlagen Mängel nicht sofort erkannt werden, sondern stellen
sie sich erst beim Druck heraus, so hat der Autraggeber bei
ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Im übrigen ist der
Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder
unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung
berechtigt, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige
unerheblich beeinträchtigt wird. Bei farbigen Reproduktionen in
allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original
nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für
den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen den Zweck der
Anzeige unerheblich.
11. Reklamationen aller Art sind
spätestens innerhalb drei Wochen nach Erstverkaufstag geltend zu
machen.
12. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach
Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken könnten oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
eines Beilagenauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
13. Anzeigen sind innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen
der ersten Anzeige, wenn nicht ein anderer Beginn vereinbart wurde.
Bei Nichteinhaltung eines Auftrages, der über mehrere Schaltungen
mit entsprechenden Rabatten gebucht wurde, wird eine
Rabattnachbelastung vorgenommen.
14. Rücktrittsrecht: Der
Auftraggeber kann seinen Anzeigenauftrag bis zum Tag des
Anzeigenschlusses ohne Gebühren stornieren. Für Umschlagsseiten
gilt, dass eine Stornierung ohne Gebühren nur bis 2 Wochen vor
Anzeigenschluss möglich ist. Die Stornierung gilt als angenommen,
sobald der Rücktritt von der beauftragten Anzeigenverwaltung
schriftlich bestätigt ist. Erfolgt ein Rücktritt nach dem
Anzeigenschluss, so wird eine Gebühr von 10% des bestätigten
Nettoauftragswertes (Nettopreis der Anzeige) erhoben.
15.
Durch höhere Gewalt begründete Unterbrechung bei
Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen
Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die
Forderung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.
16.
Vollständige Belegexemplare werden nur geliefert, sofern Art und
Umfang des Anzeigenauftrages dies rechtfertigen.
17. Die
Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug zu bezahlen, sofern
nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden die banküblichen Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Eine Anpassung der Verzugszinsen erfolgt gemäß den
Zinsänderungen der Europäischen Zentralbank. Der Verlag kann die
weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen,
auch Vorauskasse verlangen. Bei Konkurs wird der Gesamtbetrag für
noch abzunehmende Anzeigen ohne Verpflichtung zur nachträglichen
Anzeigenveröffentlichung sofort fällig. Bewilligte Nachlässe fallen
bei Konkurs, Zwangsvergleich oder im Falle einer Klage weg.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien
ist Freiburg.
18. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht
erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
19. Sollte aufgrund von
rechtlichen Änderungen oder wegen einer Unvollständigkeit
rechtlicher Bestandteile einer der Punkte der "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" ungültig sein oder ungültig werden, so wird
hierdurch die rechtliche Gültigkeit aller anderen Punkte der
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nicht
beeinträchtigt.
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